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Altern in guter Gesellschaft |
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Altern in guter Gesellschaft Auf Gemeindeebene sollen Möglichkeiten und Bedingungen für ein gelingendes, sozial-kompatibles Altern erarbeitet werden. Mit betroffenen und zuständigen Instanzen wird das Handlungsfeld „Altern“ analysiert und gestaltet. Dies reicht von persönlichen Möglichkeiten der Pflegevermeidung, Sturzprophylaxe, Bewegungs- und Gedächtnistraining, Unterstützung betreuender Angehöriger, Wohnraumadaptionen, Formen des betreubaren Wohnens, Wohnen für Hilfe, etc. Aktivierende Altenarbeit sollte in den Gemeinden ebenso selbstverständlich angeboten werden wie Jugendarbeit. Bestehende Angebote im Betreuungsbereich sollen vor Ort vernetzt und optimiert, mobile, ambulante und stationäre Angebote bestmöglich eingesetzt und koordiniert werden. Die örtlichen Altenheime können zu Kompetenzzentren werden, von denen vielfältige Angebote für die Zielgruppe ausgehen, von Freizeitaktivitäten bis zu ambulanten Therapieangeboten (Ergo-, Physio- und Logotherapie, Fußpflege, u.ä.), Aktivitäten, die sowohl der sozialen Einbindung der Bewohner in die Dorfgemeinschaft dienen, als auch der Schwellenangst vor dem Altenheim als „letzte Station“ entgegenwirken. 
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